⚠️ Im Kanton Basel-Landschaft gilt wegen der anhaltenden Trockenheit ein absolutes Feuerverbot!
Weitere Informationen auf der Seite des Kantons Basel-Landschaft.

Pfadihaus Ormalingen

Preise & Mietkonditionen

Transparente Konditionen für Pfadis, Schulen, Vereine und private Anlässe.

Allgemeine Hinweise

  • Für mehrtätige Vermietungen (ausser Wochenende) werden mindestens 10 Personen abgerechnet.
  • Als Nebenkosten fallen an: Abfallmarken / Gebührensäcke, Geschirrbruch, Cheminéeholz, Beschädigungen etc.
  • Die Stiftung muss als steuerbefreite Organisation keine Zuschläge für Gasttaxen BL berechnen. Es besteht deshalb aber auch kein Anspruch auf den Mobility-Pass und weitere Vergünstigungen.

Preise

Vermietungen mit Übernachtungen

Grundtaxe 1x pro Aufenthalt CHF 170.–
Übernachtung pro Person und Nacht
Es werden mindestens 10 Personen pro Nacht abgerechnet.
CHF 17.–

Vermietung am Wochenende

Pauschale Wochendvermietung Freitag, 18:00 bis Sonntag, 18:00 CHF 750.–
Tagesvermietung Wochenende Samstag oder Sonntag, 08:00 - 22:00 CHF 350.–

Nebenkosten

Heizung fix in den Monaten Oktober - März, pro Tag CHF 26.–
Kehrichtgebührenmarken pro Stück CHF 3.–
Cheminéeholz pro Kiste CHF 15.–
Defektes Geschirr pro Stück CHF 3.–
Nachreinigung pro angefangene Stunde CHF 75.–

Hausordnung / Allgemeine Mietbedingungen

Bauten

Zusätzliche Bauten im Freien (Festzelte, Lagerbauten usw.) dürfen nur nach Rücksprache mit der Heimverwaltung erstellt werden.

Zelte

Schlafzelte (bspw. Spatz) dürfen ausschliesslich auf dem Lagerfeuerplatz aufgestellt werden.

Schäden

Schäden im oder am Heim, an Geschirr oder an Einrichtungen gehen zu Lasten des Mieters. Das Gleiche gilt auch für Schäden im Wald und an der Landschaft.

Nachtruhe

Bei allen Anlässen, die im und rund um das Heim durchgeführt werden, ist jegliche Art von unnötigem Lärm zu vermeiden. Ab 22:00 Uhr (Winter) resp. 23:00 Uhr (Sommer) gilt ausserhalb des Hauses grundsätzliche Nachtruhe. Elektronische Verstärkeranlagen sind auch tagsüber nicht erlaubt. Musikgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen, auch ausserhalb des Hauses.

Es gelten die Vorgaben gemäss dem Polizei-Reglement Ormalingen.

Parkierung

Es können maximal 3 Fahrzeuge abgestellt werden. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen bei der Kirche.

Der Weg oberhalb des Pfadihauses ist grundsätzlich immer freizuhalten.

Schlafräume

Es dürfen keine Getränke und Esswaren in die Schlafräume mitgenommen werden. Wolldecken und Matratzen dürfen nicht ausserhalb der Schlafräume benutzt werden.

Der Mieter bringt Bettbezüge (Fixleintücher) sowie Kopfkissenbezüge selber mit.

Feuerleitern

Die Strickleitern sind für Notfälle angebracht und bleiben entsprechend im Normalbetrieb eingerollt. Sie dürfen nicht für Spiel- und Übungszwecke verwendet werden.

Cheminée

Trockenes Cheimnéeholz wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt und nach Verbrauch verrechnet (CHF 15.- pro Kiste Holz). Die Asche ist im ausgewiesenen Aschekübel beim Schopf zu deponieren.

Auf dem Cheminéesockel darf kein Holz gespalten werden.

Küche

Es wird ein sachgemässer Umgang mit der gesamten Einrichtung erwartet. Sämtliches Geschirr ist sauber, abgetrocknet und gemäss der Beschriftung einzuräumen.

Küchentücher sind selber mitzubringen.

Heizung

Der Thermostat für die Inbetriebnahme der Warmluftheizung mit Ölfeuerung befindet sich hinter der Türe zum Aufenhaltsraum. Bitte sparsam heizen, die Umwelt dankt!

Grillstelle

Der Gartengrill beim Sitzplatz ist nicht für Lagerfeuer zu benützen.

Die Asche ist im ausgewiesenen Aschekübel beim Schopf zu deponieren.

Holzspalten und -hacken ist nur auf dem Spaltsockel gestattet.

Nicht gebrauchtes Holz kann beim Depot am Lagerfeuerplatz versorgt werden.

Lagerfeuerplatz

Der Lagerfeuerplatz befindet sich oberhalb des Zufahrtweges. Es sind keine anderen Feuerstellen ausserhalb dieses Platzes erlaubt!

Übriges Holz beim Depot ordentlich deponieren.

Sportplatz

Die Ballfangumzäunung darf nicht für Kletterübungen benützt werden.

Spielplatz bitte nur mit Turnschuhen benützen.

Bei schlechten Boden- und Witterungsverhältnissen bleibt der Platz nach Anordnung der Hauswartung gesperrt, um Landschäden zu vermeiden.

Kehricht

Kehrrichtsäcke sind gebührenpflichtig.

Kehrichtsäcke mit aufgeklebter Gebührenmarke sind im Container oberhalb der Kirche zu deponieren. Nichtbeachtung wird von der Gemeinde geahndet.

Kehrichtmarken liegen in der Küche bereit und werden verrechnet.

Kaugummis gehören nach dem Genuss auf jeden Fall in den Kehrichteimer und nicht auf den Boden.

Endreinigung

Der Mieter ist für die Endreinigung des Hauses zuständig. Allfällige Nacharbeiten werden mit CHF 75.– pro angefangene Stunde verrechnet.

Mietzweck

Ein allfälliger ideologischer, politischer oder religiöser Hintergrund des Anlasses muss der Vermieterin vor Abschluss des Vertrages bekanntgegeben werden. Die Identität der mietenden Personen und der Hintergrund der im Pfadiheim geplanten Veranstaltung sind wesentliche Grundlagen dieses Vertrags. Die Vermieterin behält sich daher vor, bei falschen oder verschwiegenen Angaben den Vertrag sofort und entschädigungslos aufzulösen (vor Mietantritt oder während der Miete).

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